So
08
Feb
2009
An die
Besitzervereinigung für Vollblutzucht und Rennen e.V.
Rennbahnstraße 154
50737 Köln
Betr.: Anträge zur Tagesordnung HV am 28. Februar 2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte höflich, folgende Anträge auf die Tagesordnung der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 28. Februar 2009 zu setzen.
Die Versammlung möge wie folgt beschließen:
I.
Die Satzung der Besitzervereinigung wird geändert.
1. Antrag
In § 7 werden als letzte Sätze in Absatz (1) eingefügt:
„Personen, die mittelbar oder unmittelbar, ganz oder zum Teil an einem Buchmacher, einem Wettvermittler, einer Wettplattform oder ähnlichem Wettbewerber zum Totalisator gesellschaftsrechtlich beteiligt sind, sei es ein Deutsches oder Ausländisches Unternehmen, können nicht Mitglied im Präsidium sein. Gleiches gilt für Aktionäre solcher Unternehmen, wenn sie mehr als 5% der Anteile halten. Personen, die leitende Angestellte solcher Unternehmen sind, z.B. Vorstände, Geschäftsführer, Prokuristen, Handlungsbevollmächtigte etc., können ebenfalls nicht Mitglieder des Präsidiums sein.“
Begründung: Es liegt im Fall der Gleichzeitigkeit von Amt und Profession objektiv eine Interessenkollision vor.
2. Antrag
In § 8 wird folgender Satz in Absatz (1) angefügt:
Für Vorstandsmitglieder gilt ansonsten § 7 Absatz (1) analog.
3. Antrag
In § 8 wird folgender letzter Satz in Absatz (5) (b) angefügt:
Der Vorstand ist an Beschlüsse der Hauptversammlung gebunden.
Begründung: Der Wille der Hauptversammlung muß durchgängig durchgesetzt werden. Ohne diese Ergänzung sind Vorstand und die Vertretung der Besitzervereinigung im Direktorium frei in ihren Entscheidungen.
II.
4. Antrag
a)
Die Hauptversammlung stellt fest, daß der geschäftsführende Vorstand des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen e.V., in Personalunion Geschäftsführer der DVR Wirtschaftsbetriebe GmbH, Herr Engelbert Halm, seine Pflichten und selbst formulierten Ziele nicht erfüllt und erreicht hat. Ihm wird insofern nahe gelegt, seine Ämter innerhalb von 14 Tagen zur Verfügung zu stellen.
b)
Die Vertreter der Besitzervereinigung im Direktorium werden angewiesen, hilfsweise den Willen der Besitzervereinigung auf sofortige Abwahl bzw. Abberufung von Herrn Halm im Vorstand des Direktoriums zu vertreten und diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die zur sofortigen Umsetzung nötig und möglich sind.
c)
Die Besitzervereinigung appelliert an alle anderen Mitglieder des Direktoriums, sich diesem Beschluß anzuschließen.
Begründung: Die Bilanz des Herrn Halm ist erschreckend, die Talfahrt des Rennsports hat sich während seiner Amtszeit ungebremst fortgesetzt. Seine Unfähigkeit ist evident. Eine Abberufung ist gesellschaftsrechtlich jederzeit möglich, genauso wie eine Abwahl, und bedarf keiner Begründung.
wenn sich da jetzt noch auchmitglieder richtig dranhängen, so mit unterschrift ...
